Unter Bauschutt versteht man mineralische Abfälle wie z.B. Dachziegel und Fliesen. Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll und muss fachgerecht entsorgt werden. Gebühr: Abgabe nur gegen AWH-Bauschuttmarken. Es werden keine Mehrmengen angenommen. Gebühr: Abgabe gegen AWH-Bauschuttmarken. Mehrmengen sind kostenpflichtig. Es werden Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter angenommen. Gebühr: Abgabe ist kostenpflichtig. Schwerpunkthöfe
Die zu entsorgenden Gegenstände sind eigenständig zu entladen und in die vorgesehenen Container zu werfen.
Unsortierte Abfälle werden abgewiesen.
Betriebsordnung
Wertstoffhof Stäffelesrain
Ablauf: Ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nimmt bei der Einfahrt die verschiedenen Abfälle auf, ermittelt die Mengen und erstellt einen Beleg für die gebührenpflichtigen Abfallarten. Mit dem Beleg geht die Kundin oder Kunde zur Kasse, bezahlt und kann dann zur Abladung zu den einzelnen Containern fahren.
Die zu entsorgenden Gegenstände sind eigenständig zu entladen und in die vorgesehenen Container zu werfen.
Unsortierte Abfälle werden abgewiesen.
Übersicht und Preise
Betriebsordnung
Erd- und Bauschutt-Deponie
Annahme erst ab einer Menge über 0,5 Kubikmeter.
Übersicht und Preise
Benutzungsbedingungen
Anfahrt
Hier gehts zu den Standorten:
Tuffstein
Abfallart: Bauschutt -kostenpflichtig-
Dahin kommt's: Schwerpunkthöfe, Wertstoffhof Stäffelesrain und Deponie für Erde und Bauschutt